AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der BC Living GmbH (nachfolgend "BC Living" oder "wir") und unseren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Sie") im Rahmen der Immobilienvermittlung und damit zusammenhängender Dienstleistungen. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennen Sie diese AGB als verbindlich an.

Art. 1 – Geltungsbereich und Auftragserteilung

1.1  Diese AGB gelten für alle Vermittlungsmandate, Bewertungsaufträge und sonstigen Dienstleistungen, die BC Living für Auftraggeber erbringt.

1.2  Ein Auftragsverhältnis kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande. Bei abweichenden Bedingungen des Auftraggebers gelten diese nur, wenn BC Living ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3  BC Living ist als Franchise-Partner von REMAX Zollikon tätig und handelt im Rahmen der REMAX-Netzwerkrichtlinien sowie der anwendbaren Schweizer Gesetze, insbesondere des Obligationenrechts (OR).

Art. 2 – Leistungsumfang

2.1  BC Living bietet folgende Kernleistungen an: Immobilienvermittlung (Kauf, Verkauf, Miete), Marktpreisbewertungen, Erstellung von Vermarktungsunterlagen (Exposés, Inserate, Grundrisse), Koordination von Besichtigungen sowie Begleitung bis zur Beurkundung und Schlüsselübergabe.

2.2  Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vermittlungsauftrag definiert. Zusatzleistungen (z.B. Home Staging, professionelle Fotografie, 3D-Visualisierung, Drohnenaufnahmen) werden gesondert vereinbart und verrechnet.

2.3  BC Living setzt für die Vermarktung von Immobilien moderne Technologien und digitale Werkzeuge ein, darunter KI-gestützte Preisanalysen, digitale Exposés und Social-Media-Kampagnen. Der Einsatz dieser Mittel liegt im professionellen Ermessen von BC Living.

Art. 3 – Pflichten des Auftraggebers

3.1  Der Auftraggeber stellt BC Living alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere: Grundbuchauszug, amtliche Schätzung oder Versicherungswert, Pläne und Baubewilligungen, bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse sowie Angaben zu bekannten Mängeln.

3.2  Der Auftraggeber ist verpflichtet, BC Living über Änderungen, die den Vermittlungsauftrag betreffen (z.B. bereits laufende Verkaufsverhandlungen, Preisänderungen, Nutzungsänderungen), unverzüglich zu informieren.

3.3  Eine Doppelmandatierung – d.h. die gleichzeitige Beauftragung eines anderen Maklerbüros mit gleichem Objekt – ist dem Auftraggeber freigestellt, sofern kein Exklusivmandatsvertrag besteht. In diesem Fall informiert der Auftraggeber BC Living transparent über die parallele Mandatierung.

Art. 4 – Vergütung und Provision

4.1  Die Vergütung von BC Living richtet sich nach dem im Auftrag vereinbarten Prozentsatz oder Pauschalhonorar. Die Provision wird im Erfolgsfall (Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer, resp. Vermieter und Mieter) fällig.

4.2  Als Erfolg gilt der rechtsgültige Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags, der auf die Vermittlungstätigkeit von BC Living zurückzuführen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag nach Ablauf des Mandats mit einer von BC Living nachgewiesenen Partei abgeschlossen wird (Nachweisprovision).

4.3  Übliche Provisionssätze im Schweizer Immobilienmarkt liegen je nach Objekt und Lage zwischen 2% und 5% des Verkaufspreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der für das konkrete Mandat gültige Satz wird im Auftrag schriftlich festgehalten.

4.4  Aufwendungen für Zusatzleistungen (Druckkosten, Fotografie, externe Gutachten etc.) werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt, sofern dies vorgängig vereinbart wurde.

4.5  Rechnungen sind innert 5 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist BC Living berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen.

Art. 5 – Exklusivmandat

5.1  Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein Exklusivmandat vereinbart werden. Dieses berechtigt BC Living für die vereinbarte Laufzeit als alleinigen Vermittler tätig zu sein.

5.2  Ein Exklusivmandat wird schriftlich mit klarer Laufzeitangabe vereinbart. Nach Ablauf der Laufzeit kann das Mandat verlängert oder in ein einfaches Mandat umgewandelt werden.

5.3  Der Provisionsanspruch von BC Living bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftraggeber das Objekt während der Exklusivlaufzeit auf eigene Initiative ohne Mitwirkung von BC Living verkauft oder vermietet, es sei denn, schriftlich wurde etwas anderes vereinbart.

Art. 6 – Laufzeit und Kündigung des Mandats

6.1  Vermittlungsmandate werden in der Regel für eine feste Laufzeit von 9 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich das Mandat nicht automatisch.

6.2  Die Kündigung eines einfachen Mandats ist jederzeit schriftlich möglich. Die Kündigung eines Exklusivmandats ist nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.

6.3  BC Living behält sich das Recht vor, ein Mandat mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche Angaben zum Objekt macht, vertragliche Pflichten verletzt oder eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.

Art. 7 – Besichtigungen und Interessentendaten

7.1  BC Living koordiniert alle Besichtigungen und führt diese im Auftrag des Verkäufers oder Vermieters durch. Der Auftraggeber ist zur rechtzeitigen Abmeldung von Terminen verpflichtet, sofern das Objekt kurzfristig nicht verfügbar ist.

7.2  Personendaten von Kaufinteressenten und Mietinteressenten werden von BC Living erhoben und gemäss der Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Vermittlungszweck und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

7.3  Für Schäden, die bei Besichtigungen durch Interessenten entstehen, haftet BC Living nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Art. 8 – Datenschutz

8.1  BC Living verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragserfüllung in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der DSGVO, soweit anwendbar. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf www.bcliving.ch abrufbar.

8.2  Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten sowie die Objektdaten im Rahmen der Vermarktung an Dritte (z.B. Kaufinteressenten, Immobilienportale, REMAX-Netzwerk, Notariate) weitergegeben werden, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist.

Art. 9 – Haftungsbeschränkung

9.1  BC Living haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.2  BC Living übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit von Preisschätzungen oder Marktanalysen. Diese basieren auf sorgfältiger Marktbeobachtung, sind jedoch keine verbindlichen Wertgutachten.

9.3  Für technische Störungen auf der Website oder in digitalen Tools, die ausserhalb des Einflussbereichs von BC Living liegen, wird keine Haftung übernommen.

Art. 10 – Vertraulichkeit

10.1  Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Mandats ausgetauscht werden, nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Auftragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

10.2  Als vertraulich gelten insbesondere: Preisvorstellungen des Auftraggebers, Beweggründe für den Verkauf oder Kauf, finanzielle Rahmenbedingungen von Kaufinteressenten sowie interne Verhandlungspositionen.

Art. 11 – Änderungen der AGB

11.1  BC Living behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf www.bcliving.ch veröffentlicht und treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

11.2  Für laufende Mandate gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung, sofern die Änderungen nicht zwingend gesetzlicher Natur sind.

Art. 12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1  Diese AGB sowie alle Vertragsverhältnisse zwischen BC Living und dem Auftraggeber unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR) sowie dem Maklerrecht gemäss Art. 412 ff. OR.

12.2  Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von BC Living in Zollikon, Kanton Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

12.3  Streitigkeiten sollen wenn möglich auf dem Verhandlungsweg gelöst werden. Beide Parteien verpflichten sich, bei Uneinigkeiten zunächst das direkte Gespräch zu suchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.